Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen SKIncentive und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1. Umfang der Veranstaltung
Für den Umfang der von SKIncentive zu erbringenden Leistungen ist das von
SKIncentive erstellte Angebot bzw. der darauf basierende Auftrag maßgebend.
2. Mitwirkung Dritter
SKIncentive ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte
heranzuziehen, falls dies dazu erforderlich ist.
3. Zahlungsbedingungen / Vorschuß
(1) Bei Auftragserteilung sind 30 % der Gesamtsumme als Anzahlung fällig, der
Restbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
(2) SKIncentive ist berechtigt, für bereits entstandene und voraussichtlich
entstehende Auslagen (Unterkunft, Skipässe, etc.) vom Auftraggeber einen über die
Anzahlung hinausgehenden Vorschuß zu verlangen, wenn die erforderlichen Auslagen
von der Anzahlung nicht gedeckt sind.
(3) Wird die eingeforderte Anzahlung bzw. der eingeforderte Vorschuß nicht
geleistet, kann SKIncentive ihre weitere Tätigkeit für den Auftraggeber
einstellen, bis die erforderlichen Zahlungen eingehen.
4. Auftragsabsage / -ausfall
(1) Bei schriftlicher Absage des Auftrags durch den Auftraggeber sind folgende
Entschädigungen fällig:
(a) bis 30 Tage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn 30 % der Gesamtsumme;
(b) bis 14 Tage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn 70 % der Gesamtsumme;
(c) bei späterer Absage der gesamte Rechnungsbetrag.
(2) Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Schneemangel
eingeschlossen) verbleibt die geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung
für geleistete Tätigkeiten bei SKIncentive. Darüber hinaus hat der Auftraggeber
die für die Veranstaltung erforderlichen Auslagen (Unterkunft, Skipässe, etc.)
zu leisten.
5. Haftung
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) SKIncentive übernimmt keine Haftung für unvorhersehbare Mängel,
Wintersportunfälle, Beschädigungen und Verlust.
(3) Ferner haftet SKIncentive nicht bei höherer Gewalt (Schneemangel
eingeschlossen).
(4) SKIncentive übernimmt keine Haftung für An- und Abreise in die
Wintersportgebiete.
(5) Für vom Teilnehmer verschuldete Beschädigungen der von SKIncentive
gestellten Ausrüstung haftet der Auftraggeber.
6. Vertragswidriges Verhalten der Teilnehmer
SKIncentive behält sich vor, SKIncentiveteilnehmer, die sich vertragswidrig
verhalten oder die Anweisungen von SKIncentive nicht befolgen und dadurch sich
und andere gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. Der Auftraggeber hat gegen
SKIncentive diesbezüglich keinerlei Rückzahlungsansprüche.
7. Urheberrecht
Die von SKIncentive entwickelten Projektideen sind urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht umfasst insbesondere Ideen bzw. Abläufe im Teambuilding- und
Productplacementbereich.
8. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche
gilt nur deutsches Recht.
9. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem
angestrebtem Ziel am nächsten kommt.