Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen SKIncentive und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1. Umfang der Veranstaltung
Für den Umfang der von SKIncentive zu erbringenden Leistungen ist das von SKIncentive erstellte Angebot bzw. der darauf basierende Auftrag maßgebend.

2. Mitwirkung Dritter
SKIncentive ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte heranzuziehen, falls dies dazu erforderlich ist.

3. Zahlungsbedingungen / Vorschuß
(1) Bei Auftragserteilung sind 30 % der Gesamtsumme als Anzahlung fällig, der Restbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
(2) SKIncentive ist berechtigt, für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Auslagen (Unterkunft, Skipässe, etc.) vom Auftraggeber einen über die Anzahlung hinausgehenden Vorschuß zu verlangen, wenn die erforderlichen Auslagen von der Anzahlung nicht gedeckt sind.
(3) Wird die eingeforderte Anzahlung bzw. der eingeforderte Vorschuß nicht geleistet, kann SKIncentive ihre weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis die erforderlichen Zahlungen eingehen.

4. Auftragsabsage / -ausfall
(1) Bei schriftlicher Absage des Auftrags durch den Auftraggeber sind folgende Entschädigungen fällig:
(a) bis 30 Tage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn 30 % der Gesamtsumme;
(b) bis 14 Tage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn 70 % der Gesamtsumme;
(c) bei späterer Absage der gesamte Rechnungsbetrag.
(2) Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Schneemangel eingeschlossen) verbleibt die geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung für geleistete Tätigkeiten bei SKIncentive. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die für die Veranstaltung erforderlichen Auslagen (Unterkunft, Skipässe, etc.) zu leisten.

5. Haftung
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) SKIncentive übernimmt keine Haftung für unvorhersehbare Mängel, Wintersportunfälle, Beschädigungen und Verlust.
(3) Ferner haftet SKIncentive nicht bei höherer Gewalt (Schneemangel eingeschlossen).
(4) SKIncentive übernimmt keine Haftung für An- und Abreise in die Wintersportgebiete.
(5) Für vom Teilnehmer verschuldete Beschädigungen der von SKIncentive gestellten Ausrüstung haftet der Auftraggeber.


6. Vertragswidriges Verhalten der Teilnehmer
SKIncentive behält sich vor, SKIncentiveteilnehmer, die sich vertragswidrig verhalten oder die Anweisungen von SKIncentive nicht befolgen und dadurch sich und andere gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. Der Auftraggeber hat gegen SKIncentive diesbezüglich keinerlei Rückzahlungsansprüche.

7. Urheberrecht
Die von SKIncentive entwickelten Projektideen sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst insbesondere Ideen bzw. Abläufe im Teambuilding- und Productplacementbereich.

8. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

9. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebtem Ziel am nächsten kommt.

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